Patientenakte anfordern nach einer Praxisschließung
Wenn eine Arztpraxis geschlossen hat und dokuhaus die Patientenakten verwahrt, fordern Sie Kopien mit dem Anforderungsformular auf dem Postweg an; nach § 630g BGB besteht ein Recht auf Einsicht in die eigene Behandlungsdokumentation.
Anforderungsformular herunterladen (PDF)
Wenn eine Praxis schließt, verschwinden die Akten nicht. Sie müssen weiter aufbewahrt werden, in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Findet sich keine Nachfolge, übergeben viele Ärztinnen und Ärzte oder deren Erben das Archiv an einen Dienstleister - manchmal sind wir das.
Sie haben ein Recht darauf, Ihre eigene Behandlungsdokumentation einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Die Originale bleiben nach ärztlicher Zulassungsordnung im Eigentum der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und verbleiben im Archiv; Sie erhalten Kopien.
So fordern Sie Ihre Unterlagen an
Formular herunterladen
Das Anforderungsformular steht unten zum Herunterladen bereit. Es enthält die Erklärungen zum Verfahren und die Felder, die wir für die Zuordnung brauchen.
Ausfüllen und auf dem Postweg senden
Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an dokuhaus Archivcenter GmbH, Retrieval-Service, Dornierstraße 4, 04509 Wiedemar. Denken Sie an den gewünschten Zustellweg - das ist eine Pflichtangabe.
In der Postfiliale identifizieren
Drucken Sie den POSTIDENT-Coupon aus, der dem Formular beiliegt, und lassen Sie sich damit in einer Postfiliale mit Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Eine Ausweiskopie im Brief brauchen wir nicht mehr.
Formular zum Herunterladen
Anforderung von Patientenunterlagen (PDF, 242 KB) - Version 3.0, Stand September 2026. Der POSTIDENT-Coupon ist auf der letzten Seite; drucken Sie das Formular vollständig aus.
Falls Sie das Formular nicht ausdrucken können, rufen Sie im Team Aktenabruf an: 034207 4068-23. Wir schicken es Ihnen dann zu.
Was Sie beilegen müssen
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anforderungsformular, einschließlich des gewünschten Zustellwegs
- Die Identitätsfeststellung über den beiliegenden POSTIDENT-Coupon in einer Postfiliale - eine Ausweiskopie im Brief ist nicht mehr nötig
- Bei Unterlagen für eine dritte Person: eine schriftliche Vollmachtsurkunde, etwa notariell oder schriftlich verfasst. Eine handschriftliche Einverständniserklärung ohne Vollmachtsurkunde reicht nicht
- Bei Unterlagen Ihres Kindes mit anderem Familiennamen: zusätzlich zum POSTIDENT einen Nachweis, dass Sie erziehungsberechtigt sind
- Bei einer gesetzlich vertretenen Person: zusätzlich zum POSTIDENT einen Nachweis der Vertretungsbefugnis, etwa Vormundschafts- oder Betreuerausweis oder eine beglaubigte Vorsorgevollmacht
- Name und Ort der Arztpraxis, damit wir den Bestand zuordnen können
Wer anfordern darf
- Die Patientin oder der Patient selbst
- Erziehungsberechtigte für ihr Kind, mit Nachweis
- Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, mit Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Im Todesfall Erben oder nächste Angehörige, unter den Voraussetzungen des § 630g Abs. 3 BGB
Was der Versand kostet
Der Versand als Papierkopie kostet pauschal 10,00 Euro inklusive Umsatzsteuer. Liegt Ihre Akte bereits digital vor, entfällt diese Gebühr - Sie erhalten die Kopie dann per E-Mail, und dafür ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse im Formular zwingend.
Kostenfrei ist außerdem die persönliche Abholung: Nach telefonischer Terminabsprache nehmen Sie die Kopien an einem unserer Archivstandorte in Empfang. Welchen Zustellweg Sie wünschen, geben Sie schon im Formular an - ob die Akte in Papierform oder digital vorliegt, steht erst nach der Prüfung fest.
Handschriftliche Aufzeichnungen
Handschriftliche Aufzeichnungen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes gehören ausdrücklich nicht zum Umfang der Kopie. Sie können nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung übersandt werden.
Wenn wir die Akten nicht haben
Wir verwahren nur die Bestände von Praxen, die uns beauftragt haben. Finden wir die gesuchte Praxis nicht, sagen wir das offen. Erste Anlaufstelle ist dann die zuständige Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes - dort ist häufig bekannt, wer den Bestand einer geschlossenen Praxis übernommen hat.
Fragen zur Anforderung
Zuständig ist das Team Aktenabruf und Retrieval an den Standorten Wiedemar und Halle (Saale): Telefon 034207 4068-23, E-Mail retrieval@dokuhaus.com.
Häufige Fragen zu Patientenakte anfordern
Wie lange werden Patientenakten nach einer Praxisschließung aufbewahrt?
Kann ich die Akte per E-Mail anfordern?
Was kostet die Herausgabe?
Bekomme ich die Originalakte?
Kann ich die Akte als Angehöriger anfordern?
Wie lange dauert die Bereitstellung?
Wie funktioniert die Identifizierung per POSTIDENT?
Kann ich die Unterlagen digital bekommen?
Kostenfreie Erstberatung
Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist
Sagen Sie uns Menge, Art und Frist. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Weg mit Aufwand und Kosten - für Einlagerung, Digitalisierung oder beides.
