Bauakten, Pläne und technische Zeichnungen
Für Bauunterlagen und Statik gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist; die Bauordnung Sachsen-Anhalt kennt nur eine Bereithaltungspflicht während der Bauausführung. Wie lange sinnvoll aufbewahrt wird, bestimmt die Verjährung der Mängelansprüche: fünf Jahre ab Abnahme bei Bauwerken, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Welche Fristen gelten
| Unterlage | Frist |
|---|---|
Bauunterlagen, Statik und Standsicherheitsnachweisekeine Aufbewahrungsfrist in der Bauordnung Sachsen-Anhalt Beginn: entfälltAnmerkungDie BauO LSA kennt nur eine Bereithaltungspflicht an der Baustelle während der Bauausführung (§ 71 Abs. 7 S. 2). Wie lange sinnvoll aufbewahrt wird, bestimmt die Verjährung der Mängelansprüche: fünf Jahre ab Abnahme bei Bauwerken und Planungsleistungen, § 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB. Bei VOB/B-Verträgen gelten abweichende Fristen. In der Praxis wird über die Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt. | keine Jahresfrist |
Produkthaftungsrelevante Unterlagenkeine Aufbewahrungsfrist im Produkthaftungsgesetz Beginn: entfälltAnmerkungMaßgeblich ist § 13 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG: Der Anspruch erlischt zehn Jahre nach Inverkehrbringen des konkreten Produkts. Wer Konstruktionsunterlagen, Chargendaten und Prüfprotokolle mindestens so lange vorhält, ist abgedeckt. Bei anhängigem Rechtsstreit und bei titulierten Ansprüchen greift das Erlöschen nicht. | keine Jahresfrist |
Expositionsverzeichnis bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B§ 10a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GefStoffV Beginn: Nach Ende der ExpositionAnmerkungDie oft zitierte Fundstelle § 14 Abs. 3 GefStoffV ist weggefallen. Die verbreitete Angabe von 30 Jahren ist falsch. Fristbeginn ist das Ende der Exposition, nicht das Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Nach § 10a Abs. 3 GefStoffV kann der Arbeitgeber die Pflicht auch erfüllen, indem er die Daten an den Unfallversicherungsträger übermittelt (Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV). Der Nachweis über die Aushändigung des Auszugs an die beschäftigte Person ist nach § 10a Abs. 2 S. 3 GefStoffV wie eine Personalunterlage aufzubewahren. | 40 Jahre |
Rechtliche Prüfung: Hartmut Kiesel, datha GmbH, Ausarbeitung vom 02.09.2026. Alle Unterlagenarten im Überblick: Aufbewahrungsfristen nach Unterlagenart
Bei Bauunterlagen ist die Frist selten der Grund, sie aufzuheben. Der Grund ist der Umbau in zwanzig Jahren, der Streit über einen Mangel, die Genehmigung, für die der alte Lageplan gebraucht wird. Deshalb wird in der Praxis über die Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt, nicht über eine Frist.
Das Problem ist dann nicht die Dauer, sondern das Format. Planschränke sind teuer, sperrig und ein schlechter Ort für dünnes, mehrfach gefaltetes Papier. Ein Plan, den niemand findet, ist so gut wie keiner.
Was bei der Digitalisierung geht
Digitalisiert wird von DIN A2 bis A0+ sowie in Wildformaten bis zu einer Vorlagenbreite von 111 cm an der kurzen Seite, mit 300, 600 oder 1.200 dpi optischer Auflösung.
In Bauakten sind fast alle Formate vertreten. A4 und A0 landen deshalb in einer Datei, statt in getrennten Beständen zu enden.
Ein Fall aus der Praxis
Ersatzteil für eine Maschine aus den Neunzigern
Ein Hersteller von Spezialmaschinen hatte seine technischen Zeichnungen bei uns eingelagert. Als nach Jahren ein Ersatzteil für eine ältere Anlage gebraucht wurde, standen die Unterlagen innerhalb weniger Stunden digital bereit. Die Produktion lief weiter.
Anonymisiert. Kundennamen nennen wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Leistungen für diesen Bestand
Großformate scannen
Pläne bis A0 erfassen, ohne sie zu falten, zu schneiden oder zu rollen.
Aktenlagerung
Planschränke auslagern, statt weiter Bürofläche für Rollpläne zu binden.
Archivlogistik
Pläne transportieren, ohne sie zu knicken, zu verlieren oder zu mischen.
Scanservice
Eigenes Scanzentrum für Ordner, Bücher und Großformate.
Branchen mit diesen Unterlagen
Industrie und Maschinenbau
Werksbau, Statik und technische Zeichnungen, meist im selben Bestand.
Behörden und öffentlicher Sektor
Kommunale Bauten mit Nachweispflichten, die Jahrzehnte weiterlaufen.
Bau- und Wohnungswirtschaft
Der Plan wird beim Sanieren gebraucht, nicht beim Bauen.
Weitere Unterlagen mit eigenen Fristen
Verträge
Bau- und Werkverträge mit langen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.
Rechnungen
Acht Jahre, seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz auch rückwirkend.
Häufige Fragen zu Bauakten und Pläne
Wie lange müssen Bauunterlagen aufbewahrt werden?
Lohnt es sich, alte Pläne zu digitalisieren?
Wie lange haftet man für Baumängel?
In welcher Auflösung sollten Pläne gescannt werden?
Was ist mit Plänen, die größer als DIN A0 sind?
Lohnt sich Digitalisieren oder reicht Einlagern?
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Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist
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