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Akten­ver­waltung: lagern reicht nicht

Bei der Aktenverwaltung übernimmt dokuhaus neben der Lagerung auch die Struktur des Bestands, die Überwachung der Aufbewahrungsfristen, die Bereitstellung einzelner Akten und die Vernichtung nach Fristablauf.

Mitarbeiter erfasst einen Archivkarton mit dem Handscanner
Ein Archiv, das nur lagert, verlagert das Problem: Die Frist bleibt, die Suche bleibt.

Ein Archiv, das nur lagert, verlagert das Problem. Die Suche bleibt, die Frist bleibt, die Verantwortung bleibt. Aktenverwaltung heißt: Wir wissen, was liegt, seit wann es liegt und wann es weg darf.

Drei Aufgaben, die wir übernehmen

  • Aktenabruf: Sie fordern an, wir liefern - als Original per Kurier, digital per Scan-on-Demand oder zur Abholung im Archiv.
  • Fristenüberwachung: Zu jedem Bestand sind Aufbewahrungsfrist und Vernichtungsdatum hinterlegt. Wir melden uns vor Ablauf, nicht danach.
  • Vernichtung nach Fristablauf: nach den Vorgaben der ISO/IEC 21964, im Einklang mit DSGVO und BDSG, mit Nachweis. Schutzklasse und Sicherheitsstufe stimmen wir vorher ab.

Wann Sortierung gebraucht wird

Sechs Ausgangslagen, in denen ein Bestand nicht nur Platz braucht, sondern Struktur:

  • Umsetzung eines Löschkonzepts nach DSGVO, wenn personenbezogene Unterlagen unsortiert liegen
  • Unternehmenskauf: übernommene Bestände ohne Systematik, von Wartungsverträgen bis Arbeitsnachweisen
  • Unternehmensverkauf und Due Diligence: Unterlagen müssen prüfbar und teilbar sein
  • Einführung des papierlosen Büros: Sortierung als Vorstufe der Digitalisierung
  • Starkes Wachstum: eine Ablage, die für fünf Mitarbeitende gebaut war, trägt fünfzig nicht
  • Plötzlicher Personalausfall: niemand mehr im Haus kennt die gewachsene Ablage

Was die Verwaltung kostet

Die Verwaltung wird nicht nach Regalmetern berechnet, sondern nach dem, was verzeichnet werden muss. Entscheidend ist die Erfassungstiefe: Reicht die Kartonebene, oder soll jede Akte einzeln mit Aktenzeichen, Zeitraum und Frist geführt werden?

Dazu kommen die laufenden Vorgänge - Abrufe, Rückführungen, Fristmeldungen. Der Aufwand für die Ersterfassung fällt einmalig an, die Führung des Verzeichnisses laufend.

Für ein belastbares Angebot brauchen wir die Menge und eine Beispielakte. Die Menge liefert der Mengenrechner, die Beispielakte zeigt uns, wie tief erfasst werden muss.

Leistungen, die meist dazugehören

Häufige Fragen zu Akten­ver­waltung

Worin unterscheidet sich Aktenverwaltung von reiner Aktenlagerung?
Die Lagerung sichert den Bestand. Die Verwaltung führt ihn: Erfassung bis zur Einzelakte, hinterlegte Fristen, Bereitstellung auf Abruf und die fristgerechte Vernichtung nach Freigabe.
Nach welcher Norm wird vernichtet?
Nach ISO/IEC 21964, der Nachfolgenorm der DIN 32757. Schutzklasse und Sicherheitsstufe werden vor der Vernichtung anhand der Schutzbedürftigkeit der Unterlagen festgelegt.
Was bedeutet Fristenüberwachung genau?
Zu jedem Karton oder jeder Akte wird das geplante Vernichtungsjahr hinterlegt. Vor Ablauf melden wir uns, nicht danach. Vernichtet wird erst nach Ihrer Freigabe - eine automatische Vernichtung nach Kalender gibt es nicht.
Wer entscheidet, wann vernichtet wird?
Sie. Wir liefern die Liste der Bestände, deren Frist abgelaufen ist, und vernichten erst nach schriftlicher Freigabe. Den Nachweis erhalten Sie für Ihre Dokumentation.
Können auch bereits eingelagerte Bestände nacherfasst werden?
Ja. Bestände, die als Karton erfasst sind, lassen sich nachträglich bis zur Einzelakte aufschlüsseln. Sinnvoll ist das dort, wo der Zugriff zugenommen hat - nicht flächendeckend, weil die Erfassungstiefe den Preis bestimmt.

Kostenfreie Erstberatung

Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist

Sagen Sie uns Menge, Art und Frist. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Weg mit Aufwand und Kosten - für Einlagerung, Digitalisierung oder beides.

Porträt Elisabeth Friske