Fristenrechner: wann darf das weg?
Die Aufbewahrungsfrist beginnt in der Regel nicht am Belegdatum, sondern mit dem Schluss des Kalenderjahres. Der Rechner nimmt Unterlagenart und Datum entgegen und nennt das früheste Vernichtungsdatum samt Rechtsgrundlage.
Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Sie gibt den Gesetzeswortlaut wieder, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls. Fristen hängen von der Unterlagenart, der Rechtsform und teils vom Bundesland ab und ändern sich. Maßgeblich sind Ihre Steuerberatung, Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Kammer.
Rechtliche Prüfung der zugrunde liegenden Fristen: Hartmut Kiesel, datha GmbH, Ausarbeitung vom 02.09.2026. Stand: 2026-09.
Frist berechnen
Zwei Angaben genügen: um welche Unterlage es geht und wann das auslösende Ereignis war. Das Ergebnis nennt den Fristbeginn, das Fristende und die Norm, aus der beides folgt.
Zwei Regeln, die der Rechner nicht für Sie entscheidet
Die längere Frist gewinnt. Fällt eine Unterlage unter zwei Vorschriften, gilt die längere von beiden. Ein Geschäftsbrief ist sechs Jahre aufzubewahren; dient derselbe Brief zugleich als Buchungsbeleg, gelten acht. Der Rechner nennt die Frist der Art, die Sie gewählt haben - ob eine zweite Vorschrift danebensteht, weiß nur, wer die Unterlage kennt.
Die Frist kann stillstehen. § 147 Abs. 3 Satz 5 AO hemmt den Ablauf, solange die Unterlagen für eine Steuer mit noch offener Festsetzungsfrist von Bedeutung sind. Eine laufende Betriebsprüfung, ein Einspruch oder ein Rechtsstreit verlängern die Aufbewahrung über das berechnete Datum hinaus. Deshalb steht auf dem Ergebnis „frühestens" und nicht „freigegeben".
Womit gerechnet wird
Die Rechnung ist einfach genug, um sie nachzuvollziehen: Vom eingegebenen Datum zählt nur das Jahr. Die Frist beginnt am 31. Dezember dieses Jahres, läuft die genannte Zahl von Jahren und endet wieder an einem 31. Dezember. Der erste Tag danach ist der früheste Vernichtungstag.
Beispiel: Eine Rechnung vom 3. März 2025, Frist acht Jahre. Fristbeginn ist der 31. Dezember 2025, das Fristende der 31. Dezember 2033, die Vernichtung damit frühestens am 1. Januar 2034 möglich. Wer stattdessen ab dem Belegdatum rechnet, landet beim 3. März 2033 - zehn Monate zu früh.
Die Fristen selbst stammen aus derselben Datei wie die Fristentabelle; jede Zeile dort nennt die Norm und verweist auf den Gesetzestext. Bei 8 der 35 Unterlagenarten knüpft das Gesetz nicht an Jahre an, sondern an eine Betriebsprüfung, eine Altersgrenze oder eine Verjährung. Dort gibt der Rechner kein Datum aus, sondern die Begründung.
Häufige Fragen zum Fristenrechner
Warum beginnt die Frist erst am Jahresende?
Was gilt, wenn zwei Fristen auf dieselbe Unterlage passen?
Darf ich am Tag nach Fristablauf vernichten?
Warum bekomme ich bei manchen Unterlagen kein Datum?
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
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