Aufbewahrungsfristen von A bis Z
Diese alphabetische Übersicht nennt für 194 Belegarten die übliche Aufbewahrungsfrist in Jahren; die Rechtsgrundlage je Unterlagenart steht in der geprüften Fristentabelle.
Für Geschäftsunterlagen beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist sechs oder zehn Jahre. Sie beginnt in der Regel erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Diese Liste ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft: Sie nennt zu jeder Belegart nur die Jahreszahl, nicht die Norm. Wer die Rechtsgrundlage braucht - für eine Betriebsprüfung, ein Löschkonzept oder eine Vergabe -, findet sie in der geprüften Fristentabelle. Dort steht zu jeder Zeile die Vorschrift und der Fristbeginn.
Die Liste wird unverändert so geführt, wie sie über Jahre gewachsen ist. In 24 Zeilen weicht sie vom heutigen Stand oder von der geprüften Tabelle ab - das steht jeweils direkt in der Zeile. Der häufigste Fall: Buchungsbelege sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre aufzubewahren, nicht zehn.
A
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Abhängigkeitserklärungen | 10 Jahre |
| Ablaufdiagramme | 10 Jahre |
| Abrechnungsunterlagen | 10 Jahre |
| Abtretungserklärungen | 6 Jahre |
| Akkorddokumente | 10 Jahre |
| Akkreditive | 6 Jahre |
| Aktenvermerke | 6 Jahre |
| Aktenvermerke mit steuerlicher Relevanz | 10 Jahre |
| An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse | 6 Jahre |
Frist
- Abhängigkeitserklärungen
- 10 Jahre
- Ablaufdiagramme
- 10 Jahre
- Abrechnungsunterlagen
- 10 Jahre
- Abtretungserklärungen
- 6 Jahre
- Akkorddokumente
- 10 Jahre
- Akkreditive
- 6 Jahre
- Aktenvermerke
- 6 Jahre
- Aktenvermerke mit steuerlicher Relevanz
- 10 Jahre
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- 6 Jahre
Ä
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Änderungsnachweise der IT-gestützten Buchführung | 10 Jahre |
Änderungsnachweise der IT-gestützten Buchführung
- Frist
- 10 Jahre
A
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Angebote mit Auftragsfolge | 6 Jahre |
| Angebote ohne folgenden Auftrag | keine Frist |
| Angestelltenversicherung, sofern Buchhaltungsbeleg Als Buchungsbeleg gelten seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre. | 10 Jahre |
| Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB) | 10 Jahre |
| Anlagenverzeichnisse, Anlagevermögensbücher, Anlagekarteien | 6 Jahre |
| Anleihebücher | 10 Jahre |
| Anträge auf Arbeitnehmersparzulage | 10 Jahre |
| Anwesenheitsübersichten, sofern für die Lohnabrechnung relevant | 10 Jahre |
| Arbeitnehmerüberlassung, Unterlagen des Verleihers | 3 Jahre |
| Arbeitsanweisungen | 10 Jahre |
| Arbeitsanweisungen für IT-gestützte Buchführung | 10 Jahre |
| Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | 5 Jahre |
| Arbeitszeitnachweise | 2 Jahre |
| Arbeitszeitnachweise mit Abweichungen nach dem Arbeitszeitgesetz Kann im Einzelfall länger sein. | 2 Jahre |
| Aufzeichnungen | 10 Jahre |
| Ausgangsrechnungen Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. | 10 Jahre |
| Außendienstabrechnungen | 6 Jahre |
| Außendienstabrechnungen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
Frist
- Angebote mit Auftragsfolge
- 6 Jahre
- Angebote ohne folgenden Auftrag
- keine Frist
- Angestelltenversicherung, sofern Buchhaltungsbeleg
Als Buchungsbeleg gelten seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre. - 10 Jahre
- Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)
- 10 Jahre
- Anlagenverzeichnisse, Anlagevermögensbücher, Anlagekarteien
- 6 Jahre
- Anleihebücher
- 10 Jahre
- Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
- 10 Jahre
- Anwesenheitsübersichten, sofern für die Lohnabrechnung relevant
- 10 Jahre
- Arbeitnehmerüberlassung, Unterlagen des Verleihers
- 3 Jahre
- Arbeitsanweisungen
- 10 Jahre
- Arbeitsanweisungen für IT-gestützte Buchführung
- 10 Jahre
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- 5 Jahre
- Arbeitszeitnachweise
- 2 Jahre
- Arbeitszeitnachweise mit Abweichungen nach dem Arbeitszeitgesetz
Kann im Einzelfall länger sein. - 2 Jahre
- Aufzeichnungen
- 10 Jahre
- Ausgangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. - 10 Jahre
- Außendienstabrechnungen
- 6 Jahre
- Außendienstabrechnungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
B
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Bankbelege Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Bankbürgschaften | 10 Jahre |
| Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern | 10 Jahre |
| Belege und Sammelbelege, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Beleglisten | 10 Jahre |
| Bestellunterlagen | 6 Jahre |
| Beteiligungsdokumente | 10 Jahre |
| Betriebsabrechnungsbögen | 10 Jahre |
| Betriebskostenabrechnungen | 10 Jahre |
| Betriebsprüfungsberichte, etwa aus einer steuerlichen Außenprüfung | 6 Jahre |
| Bewertungsunterlagen | 10 Jahre |
| Bewirtungsbelege Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Bilanzanlagen | 10 Jahre |
| Bilanzen | 10 Jahre |
| Buchungsanweisungen | 10 Jahre |
| Buchungsbelege Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre. | 10 Jahre |
Frist
- Bankbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Bankbürgschaften
- 10 Jahre
- Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern
- 10 Jahre
- Belege und Sammelbelege, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Beleglisten
- 10 Jahre
- Bestellunterlagen
- 6 Jahre
- Beteiligungsdokumente
- 10 Jahre
- Betriebsabrechnungsbögen
- 10 Jahre
- Betriebskostenabrechnungen
- 10 Jahre
- Betriebsprüfungsberichte, etwa aus einer steuerlichen Außenprüfung
- 6 Jahre
- Bewertungsunterlagen
- 10 Jahre
- Bewirtungsbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Bilanzanlagen
- 10 Jahre
- Bilanzen
- 10 Jahre
- Buchungsanweisungen
- 10 Jahre
- Buchungsbelege
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre. - 10 Jahre
D
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Darlehensunterlagen mit Relevanz für die Buchhaltung | 10 Jahre |
| Darlehensunterlagen nach Vertragsende | 6 Jahre |
| Dateien zur Verfahrensdokumentation | 10 Jahre |
| Dateiverzeichnisse | 10 Jahre |
| Datensatzbeschreibungen | 10 Jahre |
| Datensicherungen | 10 Jahre |
| Datensicherungsregeln | 10 Jahre |
| Dauerauftragsunterlagen | 10 Jahre |
| Debitorenbuchhaltung | 10 Jahre |
| Debitorenlisten | 10 Jahre |
| Debitorenübersichten | 10 Jahre |
| Depotauszüge | 10 Jahre |
| Depotbestätigungen | 10 Jahre |
| Dokumentationen von IT-Strukturen | 10 Jahre |
Frist
- Darlehensunterlagen mit Relevanz für die Buchhaltung
- 10 Jahre
- Darlehensunterlagen nach Vertragsende
- 6 Jahre
- Dateien zur Verfahrensdokumentation
- 10 Jahre
- Dateiverzeichnisse
- 10 Jahre
- Datensatzbeschreibungen
- 10 Jahre
- Datensicherungen
- 10 Jahre
- Datensicherungsregeln
- 10 Jahre
- Dauerauftragsunterlagen
- 10 Jahre
- Debitorenbuchhaltung
- 10 Jahre
- Debitorenlisten
- 10 Jahre
- Debitorenübersichten
- 10 Jahre
- Depotauszüge
- 10 Jahre
- Depotbestätigungen
- 10 Jahre
- Dokumentationen von IT-Strukturen
- 10 Jahre
E
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| E-Mails, sofern steuerlich relevant | 10 Jahre |
| Edelmetallbestände und zugehörige Dokumente | 10 Jahre |
| Effektenbücher | 10 Jahre |
| Einfuhrunterlagen, Anträge und Zollunterlagen | 10 Jahre |
| Eingabedokumentationen der EDV-Buchführung | 10 Jahre |
| Eingangsrechnungen Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. | 10 Jahre |
| Einheitswertunterlagen | 10 Jahre |
| Essensmarkenabrechnungen | 10 Jahre |
| Exportunterlagen | 10 Jahre |
Frist
- E-Mails, sofern steuerlich relevant
- 10 Jahre
- Edelmetallbestände und zugehörige Dokumente
- 10 Jahre
- Effektenbücher
- 10 Jahre
- Einfuhrunterlagen, Anträge und Zollunterlagen
- 10 Jahre
- Eingabedokumentationen der EDV-Buchführung
- 10 Jahre
- Eingangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. - 10 Jahre
- Einheitswertunterlagen
- 10 Jahre
- Essensmarkenabrechnungen
- 10 Jahre
- Exportunterlagen
- 10 Jahre
F
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Fahrtkostenerstattungsunterlagen | 10 Jahre |
| Fehlerkorrekturanweisungen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Frachtbriefe | 6 Jahre |
Frist
- Fahrtkostenerstattungsunterlagen
- 10 Jahre
- Fehlerkorrekturanweisungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Frachtbriefe
- 6 Jahre
G
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Gebäudeunterlagen, sofern Inventar | 10 Jahre |
| Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe Für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A und 1B sind es 40 Jahre nach Ende der Exposition, § 10a Abs. 2 GefStoffV. Die geprüfte Tabelle führt 40 Jahre. | 30 Jahre |
| Gehaltslisten | 10 Jahre |
| Geschäftsberichte | 10 Jahre |
| Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
| Geschäftsbriefe, soweit Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Geschenknachweise | 10 Jahre |
| Gesellschafterbeschlüsse | 10 Jahre |
| Gesellschafterversammlungsprotokolle | 10 Jahre |
| Gewerbesteuerdokumentationen | 10 Jahre |
| Gewinn- und Verlustrechnungen | 10 Jahre |
| Grundbuchauszüge, sofern Inventurunterlage | 10 Jahre |
| Grundstücksverzeichnisse | 10 Jahre |
| Gründungsakten | 10 Jahre |
| Gutachten | 10 Jahre |
| Gutschriften | 10 Jahre |
Frist
- Gebäudeunterlagen, sofern Inventar
- 10 Jahre
- Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe
Für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A und 1B sind es 40 Jahre nach Ende der Exposition, § 10a Abs. 2 GefStoffV. Die geprüfte Tabelle führt 40 Jahre. - 30 Jahre
- Gehaltslisten
- 10 Jahre
- Geschäftsberichte
- 10 Jahre
- Geschäftsbriefe
- 6 Jahre
- Geschäftsbriefe, soweit Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Geschenknachweise
- 10 Jahre
- Gesellschafterbeschlüsse
- 10 Jahre
- Gesellschafterversammlungsprotokolle
- 10 Jahre
- Gewerbesteuerdokumentationen
- 10 Jahre
- Gewinn- und Verlustrechnungen
- 10 Jahre
- Grundbuchauszüge, sofern Inventurunterlage
- 10 Jahre
- Grundstücksverzeichnisse
- 10 Jahre
- Gründungsakten
- 10 Jahre
- Gutachten
- 10 Jahre
- Gutschriften
- 10 Jahre
H
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Handelsbriefe | 6 Jahre |
| Handelsbücher | 10 Jahre |
| Handelsregisterauszüge | 10 Jahre |
| Hauptabschlussübersicht | 10 Jahre |
| Hauptbücher | 10 Jahre |
| Hauptversammlungsbeschlüsse | 10 Jahre |
| Hauptversammlungsprotokolle | 10 Jahre |
Frist
- Handelsbriefe
- 6 Jahre
- Handelsbücher
- 10 Jahre
- Handelsregisterauszüge
- 10 Jahre
- Hauptabschlussübersicht
- 10 Jahre
- Hauptbücher
- 10 Jahre
- Hauptversammlungsbeschlüsse
- 10 Jahre
- Hauptversammlungsprotokolle
- 10 Jahre
I
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Inventare (§ 240 HGB) | 10 Jahre |
Inventare (§ 240 HGB)
- Frist
- 10 Jahre
J
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Jahresabschluss | 10 Jahre |
| Jahreslohnnachweise für die Unfallversicherung | 10 Jahre |
| Journale für Hauptbuch und Kontokorrent | 10 Jahre |
Frist
- Jahresabschluss
- 10 Jahre
- Jahreslohnnachweise für die Unfallversicherung
- 10 Jahre
- Journale für Hauptbuch und Kontokorrent
- 10 Jahre
K
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Kalkulationsunterlagen | 10 Jahre |
| Kalkulationsunterlagen zur Vorratsbewertung | 10 Jahre |
| Kassenberichte | 10 Jahre |
| Kassenbücher und Kassenblätter | 10 Jahre |
| Kassenzettel Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Kontenpläne | 10 Jahre |
| Kontenregister | 10 Jahre |
| Kontoauszüge Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Konzernabschlüsse (§ 290 HGB) | 10 Jahre |
| Konzernlageberichte (§§ 290, 350 HGB) | 10 Jahre |
| Kostenpläne | 10 Jahre |
| Kostenträgerrechnungen | 10 Jahre |
| Kreditorenbuchhaltung | 10 Jahre |
| Kreditorenlisten | 10 Jahre |
| Kreditorenübersichten | 10 Jahre |
| Kreditunterlagen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Kreditunterlagen, sofern Korrespondenz | 6 Jahre |
| Kurzarbeitergeldanträge | 6 Jahre |
| Kurzarbeitergeldlisten | 6 Jahre |
Frist
- Kalkulationsunterlagen
- 10 Jahre
- Kalkulationsunterlagen zur Vorratsbewertung
- 10 Jahre
- Kassenberichte
- 10 Jahre
- Kassenbücher und Kassenblätter
- 10 Jahre
- Kassenzettel
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Kontenpläne
- 10 Jahre
- Kontenregister
- 10 Jahre
- Kontoauszüge
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Konzernabschlüsse (§ 290 HGB)
- 10 Jahre
- Konzernlageberichte (§§ 290, 350 HGB)
- 10 Jahre
- Kostenpläne
- 10 Jahre
- Kostenträgerrechnungen
- 10 Jahre
- Kreditorenbuchhaltung
- 10 Jahre
- Kreditorenlisten
- 10 Jahre
- Kreditorenübersichten
- 10 Jahre
- Kreditunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Kreditunterlagen, sofern Korrespondenz
- 6 Jahre
- Kurzarbeitergeldanträge
- 6 Jahre
- Kurzarbeitergeldlisten
- 6 Jahre
L
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Ladebücher | 10 Jahre |
| Lageberichte | 10 Jahre |
| Lagerbücher | 10 Jahre |
| Lagerbuchführungen | 10 Jahre |
| Lieferantenerklärungen | 10 Jahre |
| Lieferscheine | 6 Jahre |
| Lieferscheine, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Lohnbelege | 10 Jahre |
| Lohnlisten | 10 Jahre |
| Luftfrachtbriefe | 6 Jahre |
Frist
- Ladebücher
- 10 Jahre
- Lageberichte
- 10 Jahre
- Lagerbücher
- 10 Jahre
- Lagerbuchführungen
- 10 Jahre
- Lieferantenerklärungen
- 10 Jahre
- Lieferscheine
- 6 Jahre
- Lieferscheine, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Lohnbelege
- 10 Jahre
- Lohnlisten
- 10 Jahre
- Luftfrachtbriefe
- 6 Jahre
M
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Mahnbescheide | 6 Jahre |
| Mahnungen | 6 Jahre |
| Mietunterlagen | 6 Jahre |
| Mietunterlagen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
Frist
- Mahnbescheide
- 6 Jahre
- Mahnungen
- 6 Jahre
- Mietunterlagen
- 6 Jahre
- Mietunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
N
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Nachnahmebelege | 10 Jahre |
| Nebenbücher | 10 Jahre |
Frist
- Nachnahmebelege
- 10 Jahre
- Nebenbücher
- 10 Jahre
O
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Organisationsunterlagen | 10 Jahre |
| Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung | 10 Jahre |
Frist
- Organisationsunterlagen
- 10 Jahre
- Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung
- 10 Jahre
P
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Pachtunterlagen nach Vertragsende | 10 Jahre |
| Patentunterlagen nach Ablauf des Patents | 6 Jahre |
| Patientenakten in Arztpraxen | 10 Jahre |
| Patientenakten in Krankenhäusern Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, § 630f Abs. 3 BGB. Dreißig Jahre gelten für Aufzeichnungen zu Behandlungen mit ionisierender Strahlung, § 85 Abs. 2 StrlSchG. Daneben gilt das Krankenhausrecht des jeweiligen Bundeslandes. | 30 Jahre |
| Pensionsrückstellungsunterlagen | 10 Jahre |
| Pfändungen | 10 Jahre |
| Postgiroauszüge | 10 Jahre |
| Postquittungen | 10 Jahre |
| Preislisten | 6 Jahre |
| Preislisten, sofern Bewertungsunterlage | 10 Jahre |
| Preislisten, sofern Buchhaltungsunterlage | 10 Jahre |
| Programmablaufbeschreibungen | 10 Jahre |
| Protokolle | 6 Jahre |
| Protokolle, sofern Buchhaltungsunterlage | 10 Jahre |
| Provisionsabrechnungen | 10 Jahre |
| Prozessakten | 10 Jahre |
| Prüfungsberichte des Abschlussprüfers | 10 Jahre |
Frist
- Pachtunterlagen nach Vertragsende
- 10 Jahre
- Patentunterlagen nach Ablauf des Patents
- 6 Jahre
- Patientenakten in Arztpraxen
- 10 Jahre
- Patientenakten in Krankenhäusern
Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, § 630f Abs. 3 BGB. Dreißig Jahre gelten für Aufzeichnungen zu Behandlungen mit ionisierender Strahlung, § 85 Abs. 2 StrlSchG. Daneben gilt das Krankenhausrecht des jeweiligen Bundeslandes. - 30 Jahre
- Pensionsrückstellungsunterlagen
- 10 Jahre
- Pfändungen
- 10 Jahre
- Postgiroauszüge
- 10 Jahre
- Postquittungen
- 10 Jahre
- Preislisten
- 6 Jahre
- Preislisten, sofern Bewertungsunterlage
- 10 Jahre
- Preislisten, sofern Buchhaltungsunterlage
- 10 Jahre
- Programmablaufbeschreibungen
- 10 Jahre
- Protokolle
- 6 Jahre
- Protokolle, sofern Buchhaltungsunterlage
- 10 Jahre
- Provisionsabrechnungen
- 10 Jahre
- Prozessakten
- 10 Jahre
- Prüfungsberichte des Abschlussprüfers
- 10 Jahre
Q
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Qualitätsmanagementdokumentationen | 10 Jahre |
| Quittungen Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
Frist
- Qualitätsmanagementdokumentationen
- 10 Jahre
- Quittungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
R
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Rechnungen Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre. | 10 Jahre |
| Reisekostenabrechnungen | 10 Jahre |
Frist
- Rechnungen
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre. - 10 Jahre
- Reisekostenabrechnungen
- 10 Jahre
S
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Sachkonten | 10 Jahre |
| Saldenbilanzen | 10 Jahre |
| Schadensunterlagen | 6 Jahre |
| Schadensunterlagen, sofern Bilanzunterlage | 10 Jahre |
| Scheck- und Wechselunterlagen | 6 Jahre |
| Scheck- und Wechselunterlagen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Schriftwechsel, außerbetrieblich | 6 Jahre |
| Schriftwechsel, innerbetrieblich | 6 Jahre |
| Schuldtitel | 10 Jahre |
| Spendenbescheinigungen | 10 Jahre |
| Steuerbescheide | 10 Jahre |
| Steuererklärungen | 10 Jahre |
| Steuerunterlagen | 10 Jahre |
Frist
- Sachkonten
- 10 Jahre
- Saldenbilanzen
- 10 Jahre
- Schadensunterlagen
- 6 Jahre
- Schadensunterlagen, sofern Bilanzunterlage
- 10 Jahre
- Scheck- und Wechselunterlagen
- 6 Jahre
- Scheck- und Wechselunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Schriftwechsel, außerbetrieblich
- 6 Jahre
- Schriftwechsel, innerbetrieblich
- 6 Jahre
- Schuldtitel
- 10 Jahre
- Spendenbescheinigungen
- 10 Jahre
- Steuerbescheide
- 10 Jahre
- Steuererklärungen
- 10 Jahre
- Steuerunterlagen
- 10 Jahre
T
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Telefonkostennachweise | 10 Jahre |
| Transportbelege | 6 Jahre |
Frist
- Telefonkostennachweise
- 10 Jahre
- Transportbelege
- 6 Jahre
U
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Unterlagen zu Investitionszulagen | 6 Jahre |
| Unterlagen zu Repräsentationsaufwendungen | 10 Jahre |
Frist
- Unterlagen zu Investitionszulagen
- 6 Jahre
- Unterlagen zu Repräsentationsaufwendungen
- 10 Jahre
V
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Verkaufsbücher | 10 Jahre |
| Vermögensverzeichnisse | 10 Jahre |
| Vermögenswirksame Leistungen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Versandunterlagen | 10 Jahre |
| Versicherungspolicen | 10 Jahre |
| Versicherungspolicen nach Vertragsablauf | 6 Jahre |
| Verträge nach Vertragsende | 6 Jahre |
| Verträge, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
Frist
- Verkaufsbücher
- 10 Jahre
- Vermögensverzeichnisse
- 10 Jahre
- Vermögenswirksame Leistungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Versandunterlagen
- 10 Jahre
- Versicherungspolicen
- 10 Jahre
- Versicherungspolicen nach Vertragsablauf
- 6 Jahre
- Verträge nach Vertragsende
- 6 Jahre
- Verträge, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
W
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Warenausgangsbücher | 10 Jahre |
| Wareneingangsbücher | 10 Jahre |
| Wechsel | 10 Jahre |
| Weihnachtsgratifikationen, sofern Buchungsbeleg Als Buchungsbeleg acht Jahre. | 10 Jahre |
| Wertberichtigungsunterlagen | 10 Jahre |
Frist
- Warenausgangsbücher
- 10 Jahre
- Wareneingangsbücher
- 10 Jahre
- Wechsel
- 10 Jahre
- Weihnachtsgratifikationen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre. - 10 Jahre
- Wertberichtigungsunterlagen
- 10 Jahre
Z
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Zahlungsanweisungen | 10 Jahre |
| Zinsabrechnungen | 10 Jahre |
| Zollbelege | 10 Jahre |
| Zollbelege mit umsatzsteuerlicher Relevanz | 10 Jahre |
| Zugriffsregelungen und -dokumentationen bei EDV-Buchführung | 10 Jahre |
| Zusammenstellungen von Verbindlichkeiten | 10 Jahre |
| Zustellnachweise | 6 Jahre |
| Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel | 10 Jahre |
| Zwischenbilanzen bei Umstellung des Wirtschaftsjahres | 10 Jahre |
Frist
- Zahlungsanweisungen
- 10 Jahre
- Zinsabrechnungen
- 10 Jahre
- Zollbelege
- 10 Jahre
- Zollbelege mit umsatzsteuerlicher Relevanz
- 10 Jahre
- Zugriffsregelungen und -dokumentationen bei EDV-Buchführung
- 10 Jahre
- Zusammenstellungen von Verbindlichkeiten
- 10 Jahre
- Zustellnachweise
- 6 Jahre
- Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel
- 10 Jahre
- Zwischenbilanzen bei Umstellung des Wirtschaftsjahres
- 10 Jahre
Stand 2026-09. Herkunft: dokuhaus.com, Stand der Abnahme 03.09.2026. Diese Übersicht wurde mit Sorgfalt erstellt; für ihre Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Häufige Fragen
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