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Auf­bewah­rungs­fristen von A bis Z

Diese alphabetische Übersicht nennt für 194 Belegarten die übliche Aufbewahrungsfrist in Jahren; die Rechtsgrundlage je Unterlagenart steht in der geprüften Fristentabelle.

Für Geschäftsunterlagen beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist sechs oder zehn Jahre. Sie beginnt in der Regel erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Diese Liste ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft: Sie nennt zu jeder Belegart nur die Jahreszahl, nicht die Norm. Wer die Rechtsgrundlage braucht - für eine Betriebsprüfung, ein Löschkonzept oder eine Vergabe -, findet sie in der geprüften Fristentabelle. Dort steht zu jeder Zeile die Vorschrift und der Fristbeginn.

Hinweis

Die Liste wird unverändert so geführt, wie sie über Jahre gewachsen ist. In 24 Zeilen weicht sie vom heutigen Stand oder von der geprüften Tabelle ab - das steht jeweils direkt in der Zeile. Der häufigste Fall: Buchungsbelege sind seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre aufzubewahren, nicht zehn.

A

UnterlagenartFrist
Abhängigkeitserklärungen10 Jahre
Ablaufdiagramme10 Jahre
Abrechnungsunterlagen10 Jahre
Abtretungserklärungen6 Jahre
Akkorddokumente10 Jahre
Akkreditive6 Jahre
Aktenvermerke6 Jahre
Aktenvermerke mit steuerlicher Relevanz10 Jahre
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse6 Jahre

Frist

Abhängigkeitserklärungen
10 Jahre
Ablaufdiagramme
10 Jahre
Abrechnungsunterlagen
10 Jahre
Abtretungserklärungen
6 Jahre
Akkorddokumente
10 Jahre
Akkreditive
6 Jahre
Aktenvermerke
6 Jahre
Aktenvermerke mit steuerlicher Relevanz
10 Jahre
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
6 Jahre

Ä

UnterlagenartFrist
Änderungsnachweise der IT-gestützten Buchführung10 Jahre

Änderungsnachweise der IT-gestützten Buchführung

Frist
10 Jahre

A

UnterlagenartFrist
Angebote mit Auftragsfolge6 Jahre
Angebote ohne folgenden Auftragkeine Frist
Angestelltenversicherung, sofern Buchhaltungsbeleg
Als Buchungsbeleg gelten seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre.
10 Jahre
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)10 Jahre
Anlagenverzeichnisse, Anlagevermögensbücher, Anlagekarteien6 Jahre
Anleihebücher10 Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage10 Jahre
Anwesenheitsübersichten, sofern für die Lohnabrechnung relevant10 Jahre
Arbeitnehmerüberlassung, Unterlagen des Verleihers3 Jahre
Arbeitsanweisungen10 Jahre
Arbeitsanweisungen für IT-gestützte Buchführung10 Jahre
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen5 Jahre
Arbeitszeitnachweise2 Jahre
Arbeitszeitnachweise mit Abweichungen nach dem Arbeitszeitgesetz
Kann im Einzelfall länger sein.
2 Jahre
Aufzeichnungen10 Jahre
Ausgangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.
10 Jahre
Außendienstabrechnungen6 Jahre
Außendienstabrechnungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

Frist

Angebote mit Auftragsfolge
6 Jahre
Angebote ohne folgenden Auftrag
keine Frist
Angestelltenversicherung, sofern Buchhaltungsbeleg
Als Buchungsbeleg gelten seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre.
10 Jahre
Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)
10 Jahre
Anlagenverzeichnisse, Anlagevermögensbücher, Anlagekarteien
6 Jahre
Anleihebücher
10 Jahre
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage
10 Jahre
Anwesenheitsübersichten, sofern für die Lohnabrechnung relevant
10 Jahre
Arbeitnehmerüberlassung, Unterlagen des Verleihers
3 Jahre
Arbeitsanweisungen
10 Jahre
Arbeitsanweisungen für IT-gestützte Buchführung
10 Jahre
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
5 Jahre
Arbeitszeitnachweise
2 Jahre
Arbeitszeitnachweise mit Abweichungen nach dem Arbeitszeitgesetz
Kann im Einzelfall länger sein.
2 Jahre
Aufzeichnungen
10 Jahre
Ausgangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes.
10 Jahre
Außendienstabrechnungen
6 Jahre
Außendienstabrechnungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

B

UnterlagenartFrist
Bankbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Bankbürgschaften10 Jahre
Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern10 Jahre
Belege und Sammelbelege, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Beleglisten10 Jahre
Bestellunterlagen6 Jahre
Beteiligungsdokumente10 Jahre
Betriebsabrechnungsbögen10 Jahre
Betriebskostenabrechnungen10 Jahre
Betriebsprüfungsberichte, etwa aus einer steuerlichen Außenprüfung6 Jahre
Bewertungsunterlagen10 Jahre
Bewirtungsbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Bilanzanlagen10 Jahre
Bilanzen10 Jahre
Buchungsanweisungen10 Jahre
Buchungsbelege
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre.
10 Jahre

Frist

Bankbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Bankbürgschaften
10 Jahre
Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern
10 Jahre
Belege und Sammelbelege, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Beleglisten
10 Jahre
Bestellunterlagen
6 Jahre
Beteiligungsdokumente
10 Jahre
Betriebsabrechnungsbögen
10 Jahre
Betriebskostenabrechnungen
10 Jahre
Betriebsprüfungsberichte, etwa aus einer steuerlichen Außenprüfung
6 Jahre
Bewertungsunterlagen
10 Jahre
Bewirtungsbelege
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Bilanzanlagen
10 Jahre
Bilanzen
10 Jahre
Buchungsanweisungen
10 Jahre
Buchungsbelege
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre.
10 Jahre

D

UnterlagenartFrist
Darlehensunterlagen mit Relevanz für die Buchhaltung10 Jahre
Darlehensunterlagen nach Vertragsende6 Jahre
Dateien zur Verfahrensdokumentation10 Jahre
Dateiverzeichnisse10 Jahre
Datensatzbeschreibungen10 Jahre
Datensicherungen10 Jahre
Datensicherungsregeln10 Jahre
Dauerauftragsunterlagen10 Jahre
Debitorenbuchhaltung10 Jahre
Debitorenlisten10 Jahre
Debitorenübersichten10 Jahre
Depotauszüge10 Jahre
Depotbestätigungen10 Jahre
Dokumentationen von IT-Strukturen10 Jahre

Frist

Darlehensunterlagen mit Relevanz für die Buchhaltung
10 Jahre
Darlehensunterlagen nach Vertragsende
6 Jahre
Dateien zur Verfahrensdokumentation
10 Jahre
Dateiverzeichnisse
10 Jahre
Datensatzbeschreibungen
10 Jahre
Datensicherungen
10 Jahre
Datensicherungsregeln
10 Jahre
Dauerauftragsunterlagen
10 Jahre
Debitorenbuchhaltung
10 Jahre
Debitorenlisten
10 Jahre
Debitorenübersichten
10 Jahre
Depotauszüge
10 Jahre
Depotbestätigungen
10 Jahre
Dokumentationen von IT-Strukturen
10 Jahre

E

UnterlagenartFrist
E-Mails, sofern steuerlich relevant10 Jahre
Edelmetallbestände und zugehörige Dokumente10 Jahre
Effektenbücher10 Jahre
Einfuhrunterlagen, Anträge und Zollunterlagen10 Jahre
Eingabedokumentationen der EDV-Buchführung10 Jahre
Eingangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO.
10 Jahre
Einheitswertunterlagen10 Jahre
Essensmarkenabrechnungen10 Jahre
Exportunterlagen10 Jahre

Frist

E-Mails, sofern steuerlich relevant
10 Jahre
Edelmetallbestände und zugehörige Dokumente
10 Jahre
Effektenbücher
10 Jahre
Einfuhrunterlagen, Anträge und Zollunterlagen
10 Jahre
Eingabedokumentationen der EDV-Buchführung
10 Jahre
Eingangsrechnungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO.
10 Jahre
Einheitswertunterlagen
10 Jahre
Essensmarkenabrechnungen
10 Jahre
Exportunterlagen
10 Jahre

F

UnterlagenartFrist
Fahrtkostenerstattungsunterlagen10 Jahre
Fehlerkorrekturanweisungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Frachtbriefe6 Jahre

Frist

Fahrtkostenerstattungsunterlagen
10 Jahre
Fehlerkorrekturanweisungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Frachtbriefe
6 Jahre

G

UnterlagenartFrist
Gebäudeunterlagen, sofern Inventar10 Jahre
Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe
Für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A und 1B sind es 40 Jahre nach Ende der Exposition, § 10a Abs. 2 GefStoffV. Die geprüfte Tabelle führt 40 Jahre.
30 Jahre
Gehaltslisten10 Jahre
Geschäftsberichte10 Jahre
Geschäftsbriefe6 Jahre
Geschäftsbriefe, soweit Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Geschenknachweise10 Jahre
Gesellschafterbeschlüsse10 Jahre
Gesellschafterversammlungsprotokolle10 Jahre
Gewerbesteuerdokumentationen10 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnungen10 Jahre
Grundbuchauszüge, sofern Inventurunterlage10 Jahre
Grundstücksverzeichnisse10 Jahre
Gründungsakten10 Jahre
Gutachten10 Jahre
Gutschriften10 Jahre

Frist

Gebäudeunterlagen, sofern Inventar
10 Jahre
Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe
Für krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A und 1B sind es 40 Jahre nach Ende der Exposition, § 10a Abs. 2 GefStoffV. Die geprüfte Tabelle führt 40 Jahre.
30 Jahre
Gehaltslisten
10 Jahre
Geschäftsberichte
10 Jahre
Geschäftsbriefe
6 Jahre
Geschäftsbriefe, soweit Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Geschenknachweise
10 Jahre
Gesellschafterbeschlüsse
10 Jahre
Gesellschafterversammlungsprotokolle
10 Jahre
Gewerbesteuerdokumentationen
10 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnungen
10 Jahre
Grundbuchauszüge, sofern Inventurunterlage
10 Jahre
Grundstücksverzeichnisse
10 Jahre
Gründungsakten
10 Jahre
Gutachten
10 Jahre
Gutschriften
10 Jahre

H

UnterlagenartFrist
Handelsbriefe6 Jahre
Handelsbücher10 Jahre
Handelsregisterauszüge10 Jahre
Hauptabschlussübersicht10 Jahre
Hauptbücher10 Jahre
Hauptversammlungsbeschlüsse10 Jahre
Hauptversammlungsprotokolle10 Jahre

Frist

Handelsbriefe
6 Jahre
Handelsbücher
10 Jahre
Handelsregisterauszüge
10 Jahre
Hauptabschlussübersicht
10 Jahre
Hauptbücher
10 Jahre
Hauptversammlungsbeschlüsse
10 Jahre
Hauptversammlungsprotokolle
10 Jahre

I

UnterlagenartFrist
Inventare (§ 240 HGB)10 Jahre

Inventare (§ 240 HGB)

Frist
10 Jahre

J

UnterlagenartFrist
Jahresabschluss10 Jahre
Jahreslohnnachweise für die Unfallversicherung10 Jahre
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent10 Jahre

Frist

Jahresabschluss
10 Jahre
Jahreslohnnachweise für die Unfallversicherung
10 Jahre
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent
10 Jahre

K

UnterlagenartFrist
Kalkulationsunterlagen10 Jahre
Kalkulationsunterlagen zur Vorratsbewertung10 Jahre
Kassenberichte10 Jahre
Kassenbücher und Kassenblätter10 Jahre
Kassenzettel
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Kontenpläne10 Jahre
Kontenregister10 Jahre
Kontoauszüge
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Konzernabschlüsse (§ 290 HGB)10 Jahre
Konzernlageberichte (§§ 290, 350 HGB)10 Jahre
Kostenpläne10 Jahre
Kostenträgerrechnungen10 Jahre
Kreditorenbuchhaltung10 Jahre
Kreditorenlisten10 Jahre
Kreditorenübersichten10 Jahre
Kreditunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Kreditunterlagen, sofern Korrespondenz6 Jahre
Kurzarbeitergeldanträge6 Jahre
Kurzarbeitergeldlisten6 Jahre

Frist

Kalkulationsunterlagen
10 Jahre
Kalkulationsunterlagen zur Vorratsbewertung
10 Jahre
Kassenberichte
10 Jahre
Kassenbücher und Kassenblätter
10 Jahre
Kassenzettel
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Kontenpläne
10 Jahre
Kontenregister
10 Jahre
Kontoauszüge
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Konzernabschlüsse (§ 290 HGB)
10 Jahre
Konzernlageberichte (§§ 290, 350 HGB)
10 Jahre
Kostenpläne
10 Jahre
Kostenträgerrechnungen
10 Jahre
Kreditorenbuchhaltung
10 Jahre
Kreditorenlisten
10 Jahre
Kreditorenübersichten
10 Jahre
Kreditunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Kreditunterlagen, sofern Korrespondenz
6 Jahre
Kurzarbeitergeldanträge
6 Jahre
Kurzarbeitergeldlisten
6 Jahre

L

UnterlagenartFrist
Ladebücher10 Jahre
Lageberichte10 Jahre
Lagerbücher10 Jahre
Lagerbuchführungen10 Jahre
Lieferantenerklärungen10 Jahre
Lieferscheine6 Jahre
Lieferscheine, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Lohnbelege10 Jahre
Lohnlisten10 Jahre
Luftfrachtbriefe6 Jahre

Frist

Ladebücher
10 Jahre
Lageberichte
10 Jahre
Lagerbücher
10 Jahre
Lagerbuchführungen
10 Jahre
Lieferantenerklärungen
10 Jahre
Lieferscheine
6 Jahre
Lieferscheine, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Lohnbelege
10 Jahre
Lohnlisten
10 Jahre
Luftfrachtbriefe
6 Jahre

M

UnterlagenartFrist
Mahnbescheide6 Jahre
Mahnungen6 Jahre
Mietunterlagen6 Jahre
Mietunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

Frist

Mahnbescheide
6 Jahre
Mahnungen
6 Jahre
Mietunterlagen
6 Jahre
Mietunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

N

UnterlagenartFrist
Nachnahmebelege10 Jahre
Nebenbücher10 Jahre

Frist

Nachnahmebelege
10 Jahre
Nebenbücher
10 Jahre

O

UnterlagenartFrist
Organisationsunterlagen10 Jahre
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung10 Jahre

Frist

Organisationsunterlagen
10 Jahre
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung
10 Jahre

P

UnterlagenartFrist
Pachtunterlagen nach Vertragsende10 Jahre
Patentunterlagen nach Ablauf des Patents6 Jahre
Patientenakten in Arztpraxen10 Jahre
Patientenakten in Krankenhäusern
Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, § 630f Abs. 3 BGB. Dreißig Jahre gelten für Aufzeichnungen zu Behandlungen mit ionisierender Strahlung, § 85 Abs. 2 StrlSchG. Daneben gilt das Krankenhausrecht des jeweiligen Bundeslandes.
30 Jahre
Pensionsrückstellungsunterlagen10 Jahre
Pfändungen10 Jahre
Postgiroauszüge10 Jahre
Postquittungen10 Jahre
Preislisten6 Jahre
Preislisten, sofern Bewertungsunterlage10 Jahre
Preislisten, sofern Buchhaltungsunterlage10 Jahre
Programmablaufbeschreibungen10 Jahre
Protokolle6 Jahre
Protokolle, sofern Buchhaltungsunterlage10 Jahre
Provisionsabrechnungen10 Jahre
Prozessakten10 Jahre
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers10 Jahre

Frist

Pachtunterlagen nach Vertragsende
10 Jahre
Patentunterlagen nach Ablauf des Patents
6 Jahre
Patientenakten in Arztpraxen
10 Jahre
Patientenakten in Krankenhäusern
Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, § 630f Abs. 3 BGB. Dreißig Jahre gelten für Aufzeichnungen zu Behandlungen mit ionisierender Strahlung, § 85 Abs. 2 StrlSchG. Daneben gilt das Krankenhausrecht des jeweiligen Bundeslandes.
30 Jahre
Pensionsrückstellungsunterlagen
10 Jahre
Pfändungen
10 Jahre
Postgiroauszüge
10 Jahre
Postquittungen
10 Jahre
Preislisten
6 Jahre
Preislisten, sofern Bewertungsunterlage
10 Jahre
Preislisten, sofern Buchhaltungsunterlage
10 Jahre
Programmablaufbeschreibungen
10 Jahre
Protokolle
6 Jahre
Protokolle, sofern Buchhaltungsunterlage
10 Jahre
Provisionsabrechnungen
10 Jahre
Prozessakten
10 Jahre
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers
10 Jahre

Q

UnterlagenartFrist
Qualitätsmanagementdokumentationen10 Jahre
Quittungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

Frist

Qualitätsmanagementdokumentationen
10 Jahre
Quittungen
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

R

UnterlagenartFrist
Rechnungen
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre.
10 Jahre
Reisekostenabrechnungen10 Jahre

Frist

Rechnungen
Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz acht Jahre, § 147 Abs. 3 AO. Die geprüfte Tabelle führt acht Jahre.
10 Jahre
Reisekostenabrechnungen
10 Jahre

S

UnterlagenartFrist
Sachkonten10 Jahre
Saldenbilanzen10 Jahre
Schadensunterlagen6 Jahre
Schadensunterlagen, sofern Bilanzunterlage10 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen6 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Schriftwechsel, außerbetrieblich6 Jahre
Schriftwechsel, innerbetrieblich6 Jahre
Schuldtitel10 Jahre
Spendenbescheinigungen10 Jahre
Steuerbescheide10 Jahre
Steuererklärungen10 Jahre
Steuerunterlagen10 Jahre

Frist

Sachkonten
10 Jahre
Saldenbilanzen
10 Jahre
Schadensunterlagen
6 Jahre
Schadensunterlagen, sofern Bilanzunterlage
10 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen
6 Jahre
Scheck- und Wechselunterlagen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Schriftwechsel, außerbetrieblich
6 Jahre
Schriftwechsel, innerbetrieblich
6 Jahre
Schuldtitel
10 Jahre
Spendenbescheinigungen
10 Jahre
Steuerbescheide
10 Jahre
Steuererklärungen
10 Jahre
Steuerunterlagen
10 Jahre

T

UnterlagenartFrist
Telefonkostennachweise10 Jahre
Transportbelege6 Jahre

Frist

Telefonkostennachweise
10 Jahre
Transportbelege
6 Jahre

U

UnterlagenartFrist
Unterlagen zu Investitionszulagen6 Jahre
Unterlagen zu Repräsentationsaufwendungen10 Jahre

Frist

Unterlagen zu Investitionszulagen
6 Jahre
Unterlagen zu Repräsentationsaufwendungen
10 Jahre

V

UnterlagenartFrist
Verkaufsbücher10 Jahre
Vermögensverzeichnisse10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Versandunterlagen10 Jahre
Versicherungspolicen10 Jahre
Versicherungspolicen nach Vertragsablauf6 Jahre
Verträge nach Vertragsende6 Jahre
Verträge, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

Frist

Verkaufsbücher
10 Jahre
Vermögensverzeichnisse
10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Versandunterlagen
10 Jahre
Versicherungspolicen
10 Jahre
Versicherungspolicen nach Vertragsablauf
6 Jahre
Verträge nach Vertragsende
6 Jahre
Verträge, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre

W

UnterlagenartFrist
Warenausgangsbücher10 Jahre
Wareneingangsbücher10 Jahre
Wechsel10 Jahre
Weihnachtsgratifikationen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Wertberichtigungsunterlagen10 Jahre

Frist

Warenausgangsbücher
10 Jahre
Wareneingangsbücher
10 Jahre
Wechsel
10 Jahre
Weihnachtsgratifikationen, sofern Buchungsbeleg
Als Buchungsbeleg acht Jahre.
10 Jahre
Wertberichtigungsunterlagen
10 Jahre

Z

UnterlagenartFrist
Zahlungsanweisungen10 Jahre
Zinsabrechnungen10 Jahre
Zollbelege10 Jahre
Zollbelege mit umsatzsteuerlicher Relevanz10 Jahre
Zugriffsregelungen und -dokumentationen bei EDV-Buchführung10 Jahre
Zusammenstellungen von Verbindlichkeiten10 Jahre
Zustellnachweise6 Jahre
Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel10 Jahre
Zwischenbilanzen bei Umstellung des Wirtschaftsjahres10 Jahre

Frist

Zahlungsanweisungen
10 Jahre
Zinsabrechnungen
10 Jahre
Zollbelege
10 Jahre
Zollbelege mit umsatzsteuerlicher Relevanz
10 Jahre
Zugriffsregelungen und -dokumentationen bei EDV-Buchführung
10 Jahre
Zusammenstellungen von Verbindlichkeiten
10 Jahre
Zustellnachweise
6 Jahre
Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel
10 Jahre
Zwischenbilanzen bei Umstellung des Wirtschaftsjahres
10 Jahre

Stand 2026-09. Herkunft: dokuhaus.com, Stand der Abnahme 03.09.2026. Diese Übersicht wurde mit Sorgfalt erstellt; für ihre Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
In der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist, der Vertrag endete oder die letzte Eintragung erfolgte. Eine Rechnung aus dem März zählt also ab dem 31. Dezember desselben Jahres.
Was gilt, wenn eine Unterlage in mehrere Kategorien fällt?
Die längere Frist gewinnt. Ein Geschäftsbrief ist sechs Jahre aufzubewahren, dient er zugleich als Buchungsbeleg, gilt die längere Frist für Buchungsbelege.
Warum steht in dieser Liste keine Norm?
Weil sie als schnelle Nachschlageliste entstanden ist. Die Fassung mit Rechtsgrundlage, Fristbeginn und Prüfvermerk steht in der Fristentabelle unter Aufbewahrungsfristen.
Darf ich mich auf diese Angaben verlassen?
Als Orientierung ja, als Rechtsauskunft nicht. Gesetze ändern sich, und der Einzelfall kann abweichen. Verbindlich klären das die zuständige Kammer, die Steuerberatung oder eine Rechtsanwältin.

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Porträt Elisabeth Friske