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Handakten für Rechts­an­walts­kanz­leien archivieren

dokuhaus verwahrt für Rechtsanwaltskanzleien Handakten nach Mandatsende in zutrittsgeschützten Archiven, mit protokolliertem Zugriff, Fristenüberwachung und Vernichtung nach Nachweis.

Regalfach mit dicht gestellten Aktenmappen mit Bändchen und Griffmarken
Handakten nach Mandatsende verwahren, ohne Kanz­lei­fläche zu binden.

Welche Fristen gelten

UnterlageFrist

Handakte der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts

§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3 BRAO Beginn: Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde
Anmerkung

Dieselbe Frist gilt nach Abs. 2 S. 2 für nicht herausverlangte Mandantendokumente. Handels- und steuerrechtliche Fristen gehen nach Abs. 5 vor.

6 Jahre

Stand der Angaben: 2026-09. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ausführliche Übersicht: Aufbewahrungsfristen nach Unterlagenart

Nach dem Mandat beginnt die Aufbewahrung. Sechs Jahre sind der gesetzliche Regelfall, in der Praxis werden Handakten oft länger gehalten, weil Haftungsfragen nicht mit dem Aktenzeichen enden.

Der Bestand darf dabei weder verloren gehen noch für Dritte einsehbar sein. Genau das ist die Anforderung, für die ein Sicherheitsarchiv gebaut ist.

Was dazugehört

  • Übernahme abgeschlossener Handakten, einmalig oder jahrgangsweise
  • Erfassung bis zur Einzelakte, damit ein Vorgang gezielt auffindbar bleibt
  • Hinterlegte Frist und Vernichtungsdatum je Akte
  • Herausgabe an benannte Berechtigte, physisch oder digital
  • Vernichtung nach Fristablauf und Freigabe, nach ISO/IEC 21964, mit Nachweis

Leistungen für diesen Bestand

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Häufige Fragen zu Rechts­an­walts­kanz­leien

Wie lange sind Handakten aufzubewahren?
Nach § 50 BRAO sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde. Im Einzelfall können längere Aufbewahrungen sinnvoll oder erforderlich sein, etwa bei laufenden Haftungsrisiken.
Wer kann eine Akte anfordern?
Nur die von Ihnen benannten Personen. Jeder Zugriff wird protokolliert.
Wie lange sind rechtsanwaltliche Handakten aufzubewahren?
Sechs Jahre nach § 50 Abs. 1 BRAO, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Handels- und steuerrechtliche Fristen gehen nach § 50 Abs. 5 BRAO vor, soweit sie länger laufen.
Dürfen Handakten elektronisch geführt werden?
Ja. § 50 Abs. 4 BRAO lässt die elektronische Führung ausdrücklich zu, verlangt aber die Sicherung gegen Verlust und Veränderung. Bei Unterlagen, die dem Mandanten gehören, ist vorher zu klären, ob sie herauszugeben statt zu vernichten sind.
Was passiert mit den Akten bei Kanzleiauflösung?
Die Aufbewahrungspflicht trifft die Berufsträgerin oder den Berufsträger, nicht die Kanzlei als Ort. Wer die Kanzlei aufgibt, muss die Verwahrung für die Restlaufzeit sicherstellen - üblich ist die Auslagerung mit hinterlegtem Vernichtungsjahr je Mandat.
Wie wird die Verschwiegenheit im externen Archiv gewahrt?
Über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, zutrittsgeschützte Lagerung, auf Verschwiegenheit verpflichtetes Personal und protokollierten Zugriff. Wer anfordern darf, legen Sie fest.

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Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist

Sagen Sie uns Menge, Art und Frist. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Weg mit Aufwand und Kosten - für Einlagerung, Digitalisierung oder beides.

Porträt Elisabeth Friske