Verträge aufbewahren und wiederfinden
Verträge zählen zu den Handels- und Geschäftsbriefen und sind sechs Jahre aufzubewahren, § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Vertrag geendet hat, nicht in dem er geschlossen wurde.
Welche Fristen gelten
| Unterlage | Frist |
|---|---|
Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 S. 1 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 S. 1 HGB Beginn: Schluss des Kalenderjahres, in dem der Brief empfangen oder abgesandt wurde | 6 Jahre |
Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung von Bedeutung§ 147 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1 AO Beginn: Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden istAnmerkungHierunter fallen E-Mails mit steuerlicher Relevanz. Ist die E-Mail zugleich Buchungsbeleg, gilt die längere Belegfrist. | 6 Jahre |
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 HGB Beginn: Schluss des Kalenderjahres der letzten Eintragung beziehungsweise der Aufstellung | 10 Jahre |
Rechtliche Prüfung: Hartmut Kiesel, datha GmbH, Ausarbeitung vom 02.09.2026. Alle Unterlagenarten im Überblick: Aufbewahrungsfristen nach Unterlagenart
Bei Verträgen ist der Fristbeginn die eigentliche Schwierigkeit. Ein Mietvertrag von 2010, der 2024 endet, ist bis Ende 2030 aufzubewahren, nicht bis 2016. Wer nach Abschlussdatum ablegt, sortiert zwangsläufig falsch aus.
Dazu kommt die zweite Frist, die niemand im Gesetz findet: die Kündigungsfrist. Ein Vertrag, der sich automatisch verlängert, weil die Frist übersehen wurde, kostet mehr als die gesamte Archivierung.
Was wir hinterlegen
- Vertragsende statt Abschlussdatum als Bezugspunkt der Aufbewahrungsfrist
- Geplantes Vernichtungsdatum je Vertrag
- Auf Wunsch die Kündigungsfrist, damit die Wiedervorlage nicht im Kalender einer Person hängt
- Zuständigen Bereich, damit die Rückfrage nicht im Haus herumgereicht wird
Leistungen für diesen Bestand
Aktenverwaltung
Laufzeiten und Fristen je Vertrag führen, nicht pauschal je Ordner.
Aktenlagerung
Vertragsbestände auslagern, die Originale bleiben jederzeit greifbar.
Scan-on-Demand
Einzelnen Vertrag digital anfordern, wenn er tatsächlich gebraucht wird.
Beratung und DMS
Klären, welche Verträge ins DMS gehören und welche im Regal bleiben.
Branchen mit diesen Unterlagen
Industrie und Maschinenbau
Liefer- und Werkverträge mit langen Gewährleistungsfristen dahinter.
Rechtsanwaltskanzleien
Mandatsakten, in denen Verträge Teil der Handakte sind und bleiben.
Behörden und öffentlicher Sektor
Vergabeunterlagen mit eigenen Regeln zur Aufbewahrung und Prüfung.
Weitere Unterlagen mit eigenen Fristen
Rechnungen
Acht Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres der Ausstellung.
Buchhaltung und Belege
Bücher, Bilanzen und Belege mit acht oder zehn Jahren Aufbewahrung.
Handakten
Sechs oder zehn Jahre, je nach Auftrag, Unterlage und steuerlichem Bezug.
Häufige Fragen zu Verträge
Ab wann läuft die Frist bei einem Vertrag?
Gilt das auch für Versicherungspolicen und Darlehensverträge?
Müssen Verträge im Original aufbewahrt werden?
Wie lange sind Versicherungsunterlagen aufzubewahren?
Was ist mit Verträgen, die sich automatisch verlängern?
Dürfen Verträge nach dem Scannen vernichtet werden?
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Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist
Sagen Sie uns Menge, Art und Frist. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Weg mit Aufwand und Kosten - für Einlagerung, Digitalisierung oder beides.
