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Verträge aufbewahren und wiederfinden

Verträge zählen zu den Handels- und Geschäftsbriefen und sind sechs Jahre aufzubewahren, § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Vertrag geendet hat, nicht in dem er geschlossen wurde.

Person mit Unterlagen vor einem Regal voller Aktenordner
Bei Verträgen zählt das Vertragsende, nicht das Abschlussdatum.

Welche Fristen gelten

UnterlageFrist

Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe

§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 S. 1 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 S. 1 HGB Beginn: Schluss des Kalenderjahres, in dem der Brief empfangen oder abgesandt wurde
6 Jahre

Sonstige Unterlagen, soweit für die Besteuerung von Bedeutung

§ 147 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1 AO Beginn: Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist
Anmerkung

Hierunter fallen E-Mails mit steuerlicher Relevanz. Ist die E-Mail zugleich Buchungsbeleg, gilt die längere Belegfrist.

6 Jahre

Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen

§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 HGB Beginn: Schluss des Kalenderjahres der letzten Eintragung beziehungsweise der Aufstellung
10 Jahre

Rechtliche Prüfung: Hartmut Kiesel, datha GmbH, Ausarbeitung vom 02.09.2026. Alle Unterlagenarten im Überblick: Aufbewahrungsfristen nach Unterlagenart

Bei Verträgen ist der Fristbeginn die eigentliche Schwierigkeit. Ein Mietvertrag von 2010, der 2024 endet, ist bis Ende 2030 aufzubewahren, nicht bis 2016. Wer nach Abschlussdatum ablegt, sortiert zwangsläufig falsch aus.

Dazu kommt die zweite Frist, die niemand im Gesetz findet: die Kündigungsfrist. Ein Vertrag, der sich automatisch verlängert, weil die Frist übersehen wurde, kostet mehr als die gesamte Archivierung.

Was wir hinterlegen

  • Vertragsende statt Abschlussdatum als Bezugspunkt der Aufbewahrungsfrist
  • Geplantes Vernichtungsdatum je Vertrag
  • Auf Wunsch die Kündigungsfrist, damit die Wiedervorlage nicht im Kalender einer Person hängt
  • Zuständigen Bereich, damit die Rückfrage nicht im Haus herumgereicht wird

Leistungen für diesen Bestand

Branchen mit diesen Unterlagen

Weitere Unterlagen mit eigenen Fristen

Häufige Fragen zu Verträge

Ab wann läuft die Frist bei einem Vertrag?
Ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis geendet hat. Bei einem Vertrag, der 2024 ausläuft, beginnt sie am 31. Dezember 2024 und endet nach sechs Jahren.
Gilt das auch für Versicherungspolicen und Darlehensverträge?
Ja, ebenfalls sechs Jahre nach Vertragsablauf. Soweit ein Vertrag zugleich Buchungsbeleg ist oder für die Besteuerung von Bedeutung bleibt, kann die längere Frist des § 147 AO greifen.
Müssen Verträge im Original aufbewahrt werden?
Handels- und steuerrechtlich genügt für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe die bildliche Wiedergabe, § 147 Abs. 2 AO. Unabhängig davon kann die Urschrift für den Beweiswert wichtig sein, etwa bei Schriftformerfordernis oder bei Bürgschaften. Diese Unterscheidung gehört vor der Vernichtung geklärt, nicht danach.
Wie lange sind Versicherungsunterlagen aufzubewahren?
Policen und Nachträge zählen zu den Handels- und Geschäftsbriefen und sind damit sechs Jahre nach Vertragsende aufzubewahren. Soweit Beiträge als Betriebsausgabe gebucht wurden, greift für den Beleg zusätzlich die Frist des § 147 AO.
Was ist mit Verträgen, die sich automatisch verlängern?
Für die Aufbewahrungsfrist zählt das tatsächliche Vertragsende, nicht die zuletzt vereinbarte Laufzeit. Praktisch wichtiger ist die zweite Frist: die Kündigungsfrist. Wir hinterlegen sie auf Wunsch zum Vertrag, damit die Wiedervorlage nicht im Kalender einer einzelnen Person hängt.
Dürfen Verträge nach dem Scannen vernichtet werden?
Für die meisten ja, wenn der Scanprozess abgesichert und dokumentiert ist. Maßstab ist die Technische Richtlinie BSI TR-03138. Ausgenommen sind Unterlagen mit Formerfordernis und solche, deren Beweiswert an der Urschrift hängt.

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Porträt Elisabeth Friske