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Akten­archi­vierung für Insol­venz­ver­walter

dokuhaus übernimmt für Insolvenzverwalter komplette Aktenbestände aus abgewickelten Unternehmen, lagert sie bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und vernichtet sie danach mit Nachweis.

Halb geräumter Lagerraum mit gestapelten Kartons, Trittleiter und leeren Regalen
Bei Insolvenz bleibt die Auf­bewah­rungs­pflicht, das Unternehmen nicht.

Welche Fristen gelten

UnterlageFrist

Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte

§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 AO Beginn: Schluss des Kalenderjahres der letzten Eintragung oder der Aufstellung
10 Jahre

Buchungsbelege

§ 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 S. 1 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 S. 1 AO Beginn: Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist
Anmerkung

Verkürzt von 10 auf 8 Jahre durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, wirksam ab 01.01.2025. Gilt rückwirkend für alle Belege, deren Frist am 31.12.2024 noch lief.

8 Jahre

Handels- und Geschäftsbriefe

§ 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 S. 1 HGB Beginn: Schluss des Kalenderjahres von Empfang oder Absendung
6 Jahre

Stand der Angaben: 2026-09. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ausführliche Übersicht: Aufbewahrungsfristen nach Unterlagenart

Wenn ein Unternehmen abgewickelt ist, sind die Räume geräumt, das Personal weg und die Akten trotzdem da. Die Aufbewahrungspflicht überlebt das Unternehmen. Der Verwalter braucht dafür einen Ort, der nicht die eigene Kanzlei ist.

In fünf Schritten

  1. Be­stands­auf­nahme

    Wir sichten den Bestand am Ort, ermitteln Menge und Zustand und schätzen die Regalmeter.

  2. Angebot

    Sie erhalten die Kosten für Übernahme, Einlagerung und spätere Vernichtung, aufgeschlüsselt nach Einmal- und Laufkosten.

  3. Übernahme

    Verpackung, Räumung und Transport durch unser Personal. Auch bei unsortierten Beständen und knappen Räumungsfristen.

  4. Erfassung und Einlagerung

    Erfassung mit hinterlegter Aufbewahrungsfrist und Vernichtungsdatum je Bestand. Auf Wunsch digitale Archivierung mit einer volltextdurchsuchbaren PDF-Datei je Ordner.

  5. Vernichtung nach Fristablauf

    Nach Ablauf der Frist und Ihrer Freigabe Vernichtung nach ISO/IEC 21964, mit Nachweis für Ihre Akte.

Warum das eine Entlastung ist

  • Die Räume können sofort geräumt und zurückgegeben werden
  • Kein Aktenbestand in eigenen Kanzleiräumen über zehn Jahre
  • Fristen liegen hinterlegt und werden überwacht, nicht im Kalender geführt
  • Zugriff auf einzelne Unterlagen bleibt möglich, falls Nachfragen kommen
  • Die Vernichtung ist belegt, nicht nur behauptet

Ein Fall aus der Praxis

Die Unterlagen aus über 200 Insolvenzverfahren

Eine Kanzlei für Insolvenzrecht muss die Unterlagen der insolventen Unternehmen weiter aufbewahren, und die eigenen Räume reichen dafür nicht aus. Für über 200 Verfahren dieser Kanzlei lagern wir die Dokumentation. Der Insolvenzverwalter kommt damit seiner Aufbewahrungspflicht nach; wird nach Abschluss eines Verfahrens doch noch einmal eine Akte gebraucht, stellen wir sie zu - so oft wie nötig, bis zur endgültigen Vernichtung.

Anonymisiert. Kundennamen nennen wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

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Häufige Fragen zu Insol­venz­ver­waltung

Wie lange müssen Insolvenzakten aufbewahrt werden?
Maßgeblich sind die handels- und steuerrechtlichen Fristen: zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege nach § 257 HGB und § 147 AO, sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Können auch völlig unsortierte Bestände übernommen werden?
Ja. Sortieren ist bei Insolvenzbeständen der Normalfall, nicht die Ausnahme. Sortierung und Strukturierung können wir übernehmen, müssen es aber nicht - für die reine Fristwahrung reicht die Kartonerfassung.
Was kostet die Einlagerung über zehn Jahre?
Der Preis setzt sich aus einmaligen Kosten für Übernahme und Erfassung sowie laufenden Lagerkosten je Regalmeter zusammen. Für eine belastbare Zahl brauchen wir die Menge - dafür gibt es den Mengenrechner.
Wer trägt die Kosten der Archivierung in der Insolvenz?
Die Kosten der Aufbewahrung gehören zu den Masseverbindlichkeiten. Wie hoch sie ausfallen, hängt an Menge, Erfassungstiefe und Laufzeit - deshalb steht am Anfang die Bestandsaufnahme und nicht der Preis.
Wie lange müssen Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden?
Die handels- und steuerrechtlichen Fristen laufen unabhängig vom Verfahren weiter: zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, acht für Buchungsbelege, sechs für Geschäftsbriefe. Sie enden nicht mit der Aufhebung des Verfahrens.
Können Bestände kurzfristig übernommen werden?
Ja. Räumungstermine in der Insolvenz stehen selten lange vorher fest. Wir übernehmen ungeordnete und gemischte Bestände, erfassen beim Eingang jeden Behälter und vergeben Stellplätze - eine Vorsortierung durch Sie ist nicht nötig.

Kostenfreie Erstberatung

Was mit Ihrem Aktenbestand möglich ist

Sagen Sie uns Menge, Art und Frist. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Weg mit Aufwand und Kosten - für Einlagerung, Digitalisierung oder beides.

Porträt Elisabeth Friske